Interner oder Externer DSB - Datenschutzhilfe vom Experten

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Wir machen den Datenschutz für Sie leicht verständlich und setzen ihn mit Ihnen pragmatisch um!
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Wir sind Experten und Auditoren für Datenschutz
und helfen Ihnen gerne Ihren Datenschutz umzusetzen
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CONSUVATION betreut schon seit 2003 erfolgreich Man-danten im Datenschutz (DS). Wir sind ein Team von erst-klassigen Spezialisten für den Datenschutz.

Sie suchen kompetente Unterstützung im Datenschutz um Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Hierfür haben wir für Sie eine erstklassige Lösung - ein DatenSchutzManagementSystem (DSMS) und unser langjährige Erfahrung.

Unser DSMS besteht aus einem DS-Prozessmodell, einem DS-Portal und Schulung und Awareness sowie unserer Dienstleistung externer Datenschutzbeauftragter.

Wir verkaufen keine Formularsätze, sondern persönliche Betreuung im Datenschutz und Lösungsprodukte.

Damit erfüllen Sie für Unternehmen die Anforderungen des Datenschutzes und der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 DSGVO, minimieren Ihr Risiko und vermeiden mögliche hohe Bußgelder.

Unsere Datenschutzlösung ist in kleinen als auch in Großunternehmen die Lösung und wurde von uns für verschiedene Branchen angepasst.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind immer für Sie da - nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.


Interner oder externer Datentschutzbeauftragter?
Ein Unternehmen kann einen Datenschutzbeauftragten intern (als Mitarbeiter) oder extern (von einem Dienstleister) bestellen. Wenn das Unternehmen einen internen Datenschutzbeauftragten bestellt, muss es nachweisen können, dass der Mitarbeiter auch über die TRIAS Kompetenzen verfügt. Das ist gar nicht so einfach, denn meist verfügt der Mitarbeiter über nur eines der geforderten Kompetenzbereiche und die weiteren müssen mühevoll und teuer aufgebaut werden. Aber diese Lösung bringt auch einen Vorteil, dass der Mitarbeiter das Unternehmen schon gut kennt. Für den internen Datenschutzbeauftragten müssen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Damit ist gemeint, dass er genug Zeit erhält, um seine Aufgabe zu erledigen und Mittel und Ausbildungsmöglichkeiten erhält den Datenschutz richtig im Unternehmen umzusetzen. Dazu kommt auch noch ein Kündigungsschutz und die organisatorische Eingliederung mit direktem Berichtsweg zum Obersten Management des Unternehmens. Dabei sind bestimmte Position nicht erlaubt, um einen DSB zu benennen. Der Geschäftsführer, Personalleiter, IT´ler dürfen die Rolle des Datenschutzbeauftragten nicht übernehmen, da diese im Zielkonflikt stehen. Ist ja klar - sie würden sich selbst überprüfen. Der Zielkonflikt gilt natürlich auch für den externen DSB - dieser sollte auch nicht EDV-Dienstleister sein und seine eigenen Dienstleistungen überprüfen. Der externe DSB bringt einige Vorteile mit sich: Objektivität, keine Aufwände für Schulungen etc., verfügt über die Fachkompetenzen und bringt langjährige Erfahrungen im Datenschutz mit, was mehr Effizienz bedeutet, da der DSB meist keine Vollzeitstelle ist. Ein Unternehmen sollte daher genau die Vor- und Nachteile und betriebswirtschaftlichen Zahlen für einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten abwägen.


Wir bieten lösungsorientierte branchenspezifische Datenschutzhilfe an.
Wir stellen auf Wunsch den externen Datenschutzbeauftragten.
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