Bußgelder - nur Angstmache - Datenschutzhilfe vom Experten

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Wir machen den Datenschutz für Sie leicht verständlich und setzen ihn mit Ihnen pragmatisch um!
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Wir sind Experten und Auditoren für Datenschutz
und helfen Ihnen gerne Ihren Datenschutz umzusetzen
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CONSUVATION betreut schon seit 2003 erfolgreich Man-danten im Datenschutz (DS). Wir sind ein Team von erst-klassigen Spezialisten für den Datenschutz.

Sie suchen kompetente Unterstützung im Datenschutz um Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Hierfür haben wir für Sie eine erstklassige Lösung - ein DatenSchutzManagementSystem (DSMS) und unser langjährige Erfahrung.

Unser DSMS besteht aus einem DS-Prozessmodell, einem DS-Portal und Schulung und Awareness sowie unserer Dienstleistung externer Datenschutzbeauftragter.

Wir verkaufen keine Formularsätze, sondern persönliche Betreuung im Datenschutz und Lösungsprodukte.

Damit erfüllen Sie für Unternehmen die Anforderungen des Datenschutzes und der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 DSGVO, minimieren Ihr Risiko und vermeiden mögliche hohe Bußgelder.

Unsere Datenschutzlösung ist in kleinen als auch in Großunternehmen die Lösung und wurde von uns für verschiedene Branchen angepasst.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind immer für Sie da - nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.


Ist das mit den Bußgeldern bis zu 20 Mio € Angstmacherei?
Da hat sich schon einiges verändert bei den Strafen für Datenschutzverstößen. Bisher waren wir weit unter einer Mio. € und jetzt sind Höchststrafen von bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens möglich. Hierfür gibt es derzeit keinen Bußgeldkatalog wie für das zu schnelle Fahren - aber man kann schon Arten von Verstößen in Bußgeldgruppen zuordnen. Auch soll eine sogenannte "Verhältnismäßigkeit" in Bezug auf Verstoß und Unternehmensgröße gewahrt werden. Viel wichtiger ist aber die Aussage, dass die Strafe abschreckend wirken soll. Dazu haben sich auch schon Aufsichtsbehörden geäußert. Ihnen sei mit der DSGVO die Strafmaßbemessung aus der Hand genommen worden, weil man nun auf EU Ebene vergleichbare Strafen aussprechen muss. Dazu sind die nationalen Aufsichtsbehörden quasi unter der Kontrolle von den EU Aufsichtsbehörden und diesen Rechenschaft verpflichtet.
Würden deutsche Behörden die EU Verordnung nicht richtig umsetzen, dann wäre Deutschland selbst im Risiko von EU Sanktionen. Wie wenig Deutschland dazu fähig ist, haben die Versuche gezeigt die Übergangsfrist zu verlängern oder erstmals mit Verwarnungen anstatt Bußgeldern zu arbeiten. Auch die "Aussetzung" von Abmahnungen konnte die Bundesregierung nicht durchsetzen. Also sollte man die Vorschriften der DSGVO ernst nehmen!
Erschwerend kommt hinzu, dass ein Datenschutzverstoß meist eine Reihe weiterer hinter sich herzieht - damit steigt auch die Gesamtbuße. Und wie schnell hat ein Kunde oder Patient sich bei einer Aufsichtsbehörde beschwert - ganz schnell. Und schon ist es passiert.


Wir bieten lösungsorientierte branchenspezifische Datenschutzhilfe an.
Wir stellen auf Wunsch den externen Datenschutzbeauftragten.
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