Newsticker - Datenschutzhilfe vom Experten

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Wir machen den Datenschutz für Sie leicht verständlich und setzen ihn mit Ihnen pragmatisch um!
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Auf dieser Seite informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutz
- hier erfahren Sie interessantes zur DSGVO -
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Veröffentlichungsdatum
Meldungen
2018-07
Aus Unterlagen des Bayrischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA) wurden u.a. Bußgelder ausgesprochen (Auszug) für:

  • anlassloses Filmen im Straßenverkehr mit Hilfe von Dashboard Kameras aus Fahrzeugen heraus (mehrere Fälle);
  • unzulässige Übermittlung der IP- Adressen von Webseitennutzern durch den Einsatz von Tracking-Tools;
  • Verwendung einer E-Mail-Adresse für werbliche Zwecke trotz Werbewider-spruchs (mehrfach);
  • fehlender Hinweis auf das Werbewiderspruchsrecht;
  • Versendung einer E-Mail mit offenem E-Mail-Verteiler (mehrfach);
  • nicht rechtzeitige Auskunft nach § 34 BDSG an einen Betroffenen (mehrfach);
  • unrichtige Auskunft nach § 38 Abs. 3 BDSG an die Datenschutzaufsichtsbehörde (mehrfach);
  • unzulässige Beschaffung von Patientendaten für nichtdienstliche Zwecke durch Mitarbeiterin einer Arztpraxis bei einer anderen Arztpraxis;
  • Aushang von Krankheitslisten von Mitarbeitern am „Schwarzen Brett“;
  • Einsatz von Auftragsdatenverarbeitungsverträgen, die nicht den Anforderungen gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 BDSG entsprachen;
  • wiederholte Faxversendung an unrichtigen Empfänger durch eine Arztpraxis;
  • Verkauf/Ankauf (Übermittlung) von Kundendaten (auch Nicht-Listendaten) im Zuge eines Asset Deal ohne vorherige Einräumung einer Widerspruchsmöglichkeit für die Kunden;
  • Zusendung eines Faxbriefs mit ärztlichem Befundbericht durch Klinik an eine zentrale Faxeinlaufstelle einer Behörde statt an die Beihilfestelle;
  • Mitteilung des Kontostands durch Bankmitarbeiter an einen Unbefugten;
  • zweckändernde Nutzung von Anleger-Adressdaten für anwaltliche Werbung;
  • Zusendung eines anwaltlichen Schreibens mit personenbezogenen Daten an eine „vermutete“ anwaltliche Vertreterin;
  • unberechtigte Einholung einer Bonitätsauskunft für private Zwecke;
  • Mitteilung offener Forderungen durch eine Kfz-Werkstatt an die Mutter der Lebensgefährtin des Kunden;
  • Übermittlung einer ärztlichen Diagnose durch Arzt an die Mutter des Patienten ohne Einwilligung;
  • Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der einer Interessenkollision unterliegt;
  • Übermittlung von Bestands- und Nutzungsdaten von Nutzern eines Telemediendienstes an einen anderen Telemediendienst ohne Einwilligung der Nutzer.

Wie man erkennen kann, gehen die Verstöße über alle Branchen und begründen sich auf teilweise falschem Vorgehen von Mitarbeitern und Anzeigen von Betroffenen.
2018-07
Die Ärztezeitung berichtet aktuell, dass in Bremen wegen Verstoß gegen die DSGVO mehrere Ärzte abgemahnt wurden. Gründe waren u.a. Fehler auf der Webseite der Ärzte, die dann als Grundlage zur Abmahnung genommen wurden. Näheres lesen Sie bitte bei www.dieaerztezeitung.de nach.
2018-07
Abmahnung die nächste: DSGVO: 8.500 € Schadensersatz für fehlende SSL-Verschlüsselung? Heise.de berichtet davon, dass ein Augenoptiker aus Berlin auf der Webseite eines Online-Händlers eingekauft hätte und dabei feststellen musste, dass der Online-Händer die personenbezogene Daten über das Kontaktformular ohne https als Transportverschlüsselung einsetzte. Die Webseite hätte nicht über eine SSL-Zertifikat verfügt. Der Abmahnanwalt meinte, die 8.500 € seinen ja das unterste Level - der Händlerbund berichtete bereits von einer Forderung von 12.500 €. Näheres lesen Sie bitte bei Heise.de nach.
2018-06
Die Aufsichtsbehörden haben die Musslisten für die Datenschutzfolgeabschätzung veröffentlicht. Diese finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Aufsichtsbehörden der Länder.
2018-06
Erstmalig zeigt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, dass bereits im Juli 2017 Behörden bereits vor dem Inkrafttreten der DSGVO Maßnahmen gegen ein Unternehmen verhängen wollten (Aktenzeichen 10 K 7698/16)
2018-05
Auf anwalt24.de wird berichtet, dass die Frima Erich Andreas Speck - Dienstleistungen aus Linkenheim-Hochstetten über eine Anwaltskanzlei eine Abmahnung gegenüber einem angeblichen Mitbewerber wegen fehlender Datenschutzerklärung am 25. Mai 2018 aussprechen lassen hat. Gegenstandswert 7.500 €. Näheres lesen Sie bitte bei www.anwalt24.de nach.
2018-05
DSGVO: Die Abmahn-Maschinerie ist angelaufen, titelt Heise.de zum 30. Mai 2018. In der Meldung wird berichtet, dass Rechtsanwalt Matthias Hechler aus Schwäbisch Gmünd bereits am 25. Mai 2018 drei Abmahnungen für die DSGVO in Händen hielt. Gründe waren das setzen von Cookies, fehlerhafte Datenschutzerklärungen etc.. Dito. passierte in Esslingen - fehlerhafte Datenschutzerklärungen. Als Gegenstandswert wurde vom Abmahnanwalt 7.500 € angesetzt. Näheres lesen Sie bitte bei Heise.de nach.
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