Auswirkung der DSGVO - Datenschutzhilfe vom Experten

Datenschutzhilfe.info

Wir machen den Datenschutz für Sie leicht verständlich und setzen ihn mit Ihnen pragmatisch um!
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Wir sind Experten und Auditoren für Datenschutz
und helfen Ihnen gerne Ihren Datenschutz umzusetzen
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CONSUVATION betreut schon seit 2003 erfolgreich Man-danten im Datenschutz (DS). Wir sind ein Team von erst-klassigen Spezialisten für den Datenschutz.

Sie suchen kompetente Unterstützung im Datenschutz um Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Hierfür haben wir für Sie eine erstklassige Lösung - ein DatenSchutzManagementSystem (DSMS) und unser langjährige Erfahrung.

Unser DSMS besteht aus einem DS-Prozessmodell, einem DS-Portal und Schulung und Awareness sowie unserer Dienstleistung externer Datenschutzbeauftragter.

Wir verkaufen keine Formularsätze, sondern persönliche Betreuung im Datenschutz und Lösungsprodukte.

Damit erfüllen Sie für Unternehmen die Anforderungen des Datenschutzes und der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 DSGVO, minimieren Ihr Risiko und vermeiden mögliche hohe Bußgelder.

Unsere Datenschutzlösung ist in kleinen als auch in Großunternehmen die Lösung und wurde von uns für verschiedene Branchen angepasst.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind immer für Sie da - nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.


Was sind die Auswirkungen der DSGVO für Unternehmen?
Eigentlich könnte man fragen: "was soll an dem Datenschutz neu sein - den gibt es doch in Deutschland schon immer?" Grundsätzlich richtig, denn auch bisher gab es eine EU-Datenschutzrichtlinie und in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Mit der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) ändert sich aber einiges. Zielsetzung für die DSGVO war, dass man in der EU eine einheitliche Basis für den Datenschutz schaffen wollte. Das war vorher nicht so - einige Länder waren gut in der Umsetzung, andere schwächer. Auch ausländische Unternehmen von ausserhalb der EU sind nun verpflichtet nach der DSGVO zu arbeiten, wenn diese auf dem EU Markt tätig werden.
Eine gravierende Verschärfung ist die Beweisumkehrlast für den Verantwortlichen (das Unternehmen, welches die personenbezogene Daten verarbeitet). Dies wurde in der DSGVO als die Rechenschaftspflicht aufgenommen. Damit muss ein Verantwortlicher jederzeit einer Aufsichtsbehörde nachweisen können, dass er den Datenschutz umgesetzt hat und auch "lebt".  Dann wurden für den Betroffenen viele neue und verschärfte Rechte eingeführt - hier sind Einwilligungen in neuer Form notwendig oder umfassende Auskunftsrechte festgelegt worden. Auch eine Datenschutz-Folgeabschätzung wurde gesetzlich festgeschrieben. Damit meint man, dass ein Unternehmen die Risken für die Verarbeitung von personenbezognen Daten aus Sicht der Betroffenen bewerten muss. Die Pflichten zur Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes wurden verschärft - das heißt der Datenschutzbeauftragte hat hier eine höhere Verantwortung. Datenschutz ist umfangreicher geworden - lesen Sie hierzu bitte "was ist umzusetzen".


Wir bieten lösungsorientierte branchenspezifische Datenschutzhilfe an.
Wir stellen auf Wunsch den externen Datenschutzbeauftragten.
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